Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile mehr als 50 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Leistungen.

Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Versicherung und informieren sich über Möglichkeiten zur Kostenübernahme. Bitte beachten Sie bei der Auswahl des Osteopathen, dass eine Ausbildung von mindestens 1350 Stunden gegeben sein muss.

Eine gute Übersicht über die Kostenerstattung der Krankenkassen finden Sie unter www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html.

Private Krankenversicherungen, private Krankenzusatzversicherungen oder die Beihilfe bei Beamten übernehmen die Behandlungskosten entsprechend des mit der Versicherung vereinbarten Tarifs. Bitte erkundigen Sie sich ggf. im Vorwege eines Termins bei Ihrer Krankenversicherung.

Natürlich können die Behandlungskosten auch in Selbstzahlung übernommen werden.

Den Inhalt und die typische Vorgehensweise in einer osteopathischen Behandlung wird Ihnen unter Ablauf einer Behandlung erläutert.